Allgemeine Geschäftsbedingungen
VERANSTALTUNG & CATERING
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen unseres Restaurants Bootshaus 1862 GmbH (im Folgenden kurz: Restaurant), insbesondere bei
· Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern, besondere Bootshaus-Events),
· Gruppenreservierungen sowie
· Catering- und Außer-Haus-Leistungen.
Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss bei Veranstaltungen, Gruppenreservierungen, Catering und Außer-Haus-Leistungen
Die Darstellung von Speisen, Getränken und Veranstaltungsangeboten und sonstigen Leistungen auf unserer Website, in Speisekarten, Flyern oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage oder Bestellung.
Reservierungen für Restaurantbesuche können persönlich, telefonisch, per E-Mail, online oder über externe Reservierungsplattformen erfolgen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Reservierung durch uns ausdrücklich bestätigt wurde oder die Leistung erbracht wird.
Anfragen zu Veranstaltungen, Gruppenreservierungen, Catering- und Außer-Haus-Leistungen sind zunächst unverbindlich. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines Angebotes oder Veranstaltungsvertrages zustande. Sofern in unseren Angeboten nicht anders angegeben, gilt eine Annahmefrist von 10 Tagen.
Das Restaurant behält sich vor, Anfragen oder Reservierungen im Einzelfall abzulehnen, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
3. Leistungen und Änderungen
Das Restaurant ist berechtigt, geringfügige Änderungen im Speisen- und Getränkeangebot vorzunehmen, soweit diese zumutbar sind und der vertraglich vereinbarte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4. Kreditkarte und Vorauszahlung
Bei Gruppenreservierungen (ab 10 Personen) und Veranstaltungen sowie Catering- und Außer-Haus-Leistungen sind wir berechtigt, die Hinterlegung einer Kreditkarte sowie eine Vorauszahlung in Höhe von 30,00 € pro Gast zu verlangen. Eine höhere Vorauszahlung kann vereinbart werden.
5. Mindestumsatz / Raumnutzung bei exklusiven Veranstaltungen
Für die exklusive Nutzung unserer Veranstaltungsräume kann ein Mindestumsatz vereinbart werden. Dieser richtet sich nach Raum, Veranstaltungstag sowie Art und Umfang der Veranstaltung.
Der Mindestumsatz umfasst sämtliche im Rahmen der Veranstaltung in Anspruch genommenen Leistungen, insbesondere Speisen, Getränke sowie etwaige zusätzliche vereinbarte Leistungen (z. B. Technik, Personal oder Ausstattung).
Der konkrete Mindestumsatz wird individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart und in Textform festgehalten.
Wird der vereinbarte Mindestumsatz am Veranstaltungstag nicht erreicht, ist das Restaurant berechtigt, den Differenzbetrag als Raumnutzungsgebühr in Rechnung zu stellen, sofern und soweit dies im Vorfeld ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Meldung der Personenanzahl für Veranstaltungen, Gruppenreservierungen, Catering- und Außer-Haus-Leistungen / Mitbringen eigener Speisen
Der Auftraggeber hat dem Restaurant die voraussichtliche Gästezahl bei Vertragsschluss sowie die endgültige Gästezahl spätestens 7 Kalendertage vor dem Tag der Leistungserbringung in Textform mitzuteilen.
Die mitgeteilte endgültige Gästezahl gilt als garantierte Mindestgästezahl und ist Grundlage der Abrechnung. Eine Verringerung der Gästezahl um bis zu 5% nach Mitteilung der Garantiegästezahl bleibt unberücksichtigt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen ist das Restaurant berechtigt, die vereinbarte Vergütung auf der Grundlage der garantierten Mindestgästezahl abzurechnen, soweit dem Restaurant entsprechende Vorbereitungs-, Personal- oder Wareneinsatzkosten entstanden sind. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Restaurant kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dies berücksichtigt insbesondere bereits entstandene Personal-, Waren-, Organisations- und Vorhaltekosten sowie entgangenen Umsatz.
Eine Erhöhung der Gästezahl bedarf der Zustimmung des Restaurants und ist nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich.
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke bedarf der vorherigen Zustimmung des Restaurants. Sofern eine Zustimmung erteilt wird, kann das Restaurant ein angemessenes Tellergeld bzw. Korkgeld berechnen.
7. Stornierungsbedingungen
Ist der Vertrag wirksam zustande gekommen, gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen. Die kostenfreie Stornierung sowie anfallende Stornogebühren richten sich nach Art und Größe von Gruppenreservierung, Veranstaltung, Catering- oder Außer-Haus-Leistungen.
7.1. Kostenfreie Stornierung & Stornogebühren
Anbei finden Sie eine Übersicht über unsere Bedingungen für die kostenfreie Stornierung und die Stornogebühren von Veranstaltungen.
Kostenfreie Stornierung:
(10–20 Gäste): kostenfrei bis 10 Tage vor dem Termin
(21–49 Gäste): kostenfrei bis 30 Tage vor dem Termin
(ab 50 Gäste): kostenfrei bis 60 Tage vor dem Termin
Stornogebühren:
Nach Ablauf der kostenfreien Stornofristen stellen wir folgende Stornogebühren in Rechnung:
(10–20 Gäste): Ab dem 9. Tag vor dem Termin: 50 %. Ab dem 3. Tag bis 24 Stunden vor dem Termin 90%. Bei Nichterscheinen: 100%
(21–49 Gäste): Ab dem 29. Tag vor dem Termin: 50 %. Ab dem 14. Tag vor dem Termin: 80 %. Ab dem 5. Tag bis 24 Stunden vor dem Termin 90 %. Bei Nichterscheinen: 100%
(ab 50 Gäste): Ab dem 59. Tag vor dem Termin: 35 %. Ab dem 29. Tag vor dem Termin: 50 %. Ab dem 13. Tag vor dem Termin: 85 %. Ab dem 5. Tag bis 24 Stunden vor dem Termin: 90 %. Bei Nichterscheinen: 100%
Berechnung des Verzehrumsatzes bei Gruppenreservierungen und Veranstaltungen
Sofern zum Zeitpunkt der Stornierung noch keine konkrete Auswahl von Speisen und Getränken getroffen wurde, erfolgt die Berechnung der Stornogebühren auf Basis eines pauschal kalkulierten Mindestverzehrumsatzes von 50,00 € pro Gast für Speisen sowie 15,00 € pro Gast für Getränke.
HINWEISE
Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Eingang der schriftlichen Stornierung (z. B. per E-Mail) beim Restaurant.
Bei allen Stornierungsregelungen in diesen AGB bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Restaurant kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Stornogebühren berücksichtigen insbesondere bereits entstandene Personal-, Waren-, Organisations- und Vorhaltekosten sowie entgangenen Umsatz.
Hinweis: Persönliche Verhinderungsgründe des Auftraggebers oder einzelner Teilnehmer, insbesondere Krankheit, Reisehindernisse, Wetterverhältnisse oder berufliche Gründe entbinden nicht von den vereinbarten Zahlungspflichten.
Bei witterungsbedingten Einschränkungen von Außenflächen besteht kein Anspruch auf Durchführung in einem bestimmten Außenbereich. Das Restaurant wird sich bemühen, eine angemessene Ersatzlösung bereitzustellen.
7.2. Fremdleistungen Dritter
Das Restaurant ist berechtigt, Fremdleistungen Dritter (insbesondere Blumen, Dekoration, Veranstaltungstechnik, Künstler, Musik, Sicherheitsdienste, Fotografen) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen, soweit nichts anderes vereinbart war.
Bereits beauftragte oder angefallene Fremdleistungen werden unabhängig vom Stornierungszeitpunkt zusätzlich zu etwaigen Stornierungskosten berechnet, sofern und soweit eine kostenfreie Stornierung gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter nicht mehr möglich ist. Das Restaurant ist berechtigt, dem Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Fremdkosten einschließlich bereits angefallener Anzahlungen, Stornierungsgebühren oder Ausfallkosten des Drittanbieters weiter zu belasten. Das Restaurant wird sich im Falle einer Stornierung nach Möglichkeit um eine Reduzierung der Fremdkosten bemühen.
Dem Auftraggeber bleibt ebenfalls ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Zahlungsbedingungen für Rechnungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9. Service und Nachtzuschläge
Sofern Veranstaltungen auf Wunsch des Auftraggebers über die regulären Betriebszeiten hinaus durchgeführt werden, fallen die vereinbarten Service- bzw. Nachtzuschläge an.
Soweit solche Zuschläge im Rahmen der individuellen Vertragsvereinbarung vorgesehen sind, betragen sie ab 23:00 Uhr 200,00 € pro angefangene Betriebsstunde und ab 01:00 Uhr 400,00 € pro angefangene Betriebsstunde.
Die konkrete Geltung, Höhe und Berechnungsweise der Zuschläge werden vor Vertragsschluss individuell vereinbart und in Textform festgehalten.
Die Zuschläge dienen der Abgeltung des erhöhten Personal- und Betriebsaufwands bei verlängerten Veranstaltungszeiten.
10. Haftung
Das Restaurant haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Restaurant nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände haftet das Restaurant nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
Das Restaurant haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
Der Auftraggeber / Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Begleitpersonen oder von ihm beauftragte Dritte schuldhaft verursachen.
11. Hausrecht
Das Restaurant übt im Veranstaltungsbereich das Hausrecht aus. Gästen, die den Ablauf einer Veranstaltung erheblich stören, gegen Sicherheitsbestimmungen oder behördliche Auflagen verstoßen oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten, kann nach vorheriger Abmahnung der Zutritt verweigert oder sie können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern die Störung nicht anders beseitigt werden kann.
In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Rückerstattung nur, soweit der Ausschluss nicht vom Gast zu vertreten ist.
Den berechtigten Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
12. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website abrufbar.
13. Widerrufsrecht
Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
14. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Kiel.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die gesetzlichen Vorschriften treten an die Stelle der unwirksamen Regelung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie dem Verbraucher einen weitergehenden Schutz gewähren.
Stand der AGB Veranstaltung & Catering: 10.08.2026
Gutscheine
1. Anwendungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Restaurant Bootshaus 1862, vertreten durch: Restaurant Bootshaus Kiel GmbH, Düsternbrooker Weg 16, 24105 Kiel, Geschäftsführer: Nico Mordhorst („Restaurant Bootshaus 1862“) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich das Restaurant Bootshaus schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.
Alle angegebenen Preise sind in EURO (€). Der Gutscheine wird als Mehrzweck-Gutschein behandelt. Erst bei tatsächlicher Leistungserbringung im Zeitpunkt der Gutscheineinlösung erfolgt die Umsatzbesteuerung.
2. Zustandekommen von Verträgen
Die Bestellung durch den Kunden stellt ein Angebot an Bootshaus 1862 zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, falls der bestellte Artikel an den Besteller versendet oder zum Download angeboten wurde (Annahme).
3. Versand & Versandkosten
siehe: Konditionen zu Zahlung, Versand & Versandkosten
4. Fälligkeit & Zahlung
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise (Ausnahme Gutscheine).
4.2 Die Vergütung wird durch Betätigung („klick“) des Buttons „JETZT ZAHLEN“ oder, durch einen Zahlungsanbieter angebotene Zahlungsoption, fällig.
4.3 Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch die angegebenen Zahlungsoptionen.
5. Gutscheine
5.1 Gutscheine verjähren nach einer 3-Jahresfrist, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstellungsjahres.
5.2 Es gelten die tagesaktuellen Preise der Menukarte zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins.
5.3 Der Gutschein muss im Original vorgelegt werden.
5.4 Der Gutscheine wird als Mehrzweck-Gutschein behandelt. Erst bei tatsächlicher Leistungserbringung im Zeitpunkt der Gutscheineinlösung erfolgt die Umsatzbesteuerung.
6. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
6.1 Der Besteller hat nach § 312 d BGB das Recht, die Bestellung (Vertragserklärung) innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen (z.B. Brief, E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Anschrift: Bootshaus 1862, Düsternbrooker Weg 16, 24105 Kiel / E-Mail: shop@bootshaus-kiel.de.
6.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Die Vergütung wird im Falle des Widerrufs an den Besteller unbar, analog zur Bezahlung, zurückerstattet.
6.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn ein Gutschein bereits eingelöst wurde, der Artikel erhebliche Gebrauchsspuren, die über den Zweck der Anprobe / Test, hinausgehen und bei Tickes für Veranstaltungen.
7. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und vertraulich behandelt. Bestimmungen nach Art. 5 DSGVO werden eingehalten. Das Restaurant Bootshaus verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Bestellers einschließlich dessen Hausadresse und E-Mail Adresse nicht ohne dessen ausdrückliche und widerrufliche Einwilligung an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Drittanbieter, die dem Zweck der Bestellung / Anfrage unmittelbar dienen. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.
8. Änderung der AGB
Das Restaurant Bootshaus behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Veröffentlichung auf www.bootshaus-kiel.de/agb/ bekannt gegeben. Ist ein Vertragspartner mit entsprechenden Änderungen oder Ergänzungen der AGB nicht einverstanden, so muss er innerhalb von 4 Wochen schriftlich widersprechen, ansonsten gelten die geänderten AGB als angenommen und werden Vertragsbestandteil.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Darüber hinaus ist das Restaurant Bootshaus 1862 berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am Sitz des Bestellers zuständig ist.
9.2 Der Besteller kann gegenüber Forderungen des Restaurants Bootshaus 1862 nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam.
9.4 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.
9.5 Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, gilt für unsere Verträge deutsches Recht. Ausgeschlossen sind seine Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht.
Stand der AGB Gutscheine: 01.01.2024